Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
Die Firma
Mietanhänger-Delitzsch (nachfolgend: MA-DZ),
Grüner Ring 8,
04509 Delitzsch,
Tel: +49 34202-363662,
info@mietanhaenger-delitzsch.de,
www.mietanhaenger-delitzsch.de,
USt-IdNr.: DE278298379,
vermietet Anhänger im Sinne eines Anhängerverleih-Modells. MA-DZ vermietet Kunden innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes je nach bestehender Verfügbarkeit Anhänger. Bestandteil dieser AGB sind eine separate Datenschutzerklärung und eine separate Preisliste.
Änderungen werden durch Veröffentlichung auf der MA-DZ-Webseite, sowie der ausgehangenen Preisliste bekannt gegeben.
§ 2 Begriffe
„Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft.
Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/EWR-Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die deutsche oder englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/ den EWR akzeptiert.
§ 3 Fahrberechtigung
Die Berechtigung zur Nutzung der Anhänger von MA-DZ setzt immer eine während der gesamten Dauer der Fahrt für den jeweiligen Anhängergültige Fahrerlaubnis voraus.
Grundsätzlich berechtigt ein Einzelmietvertrag nur den bei MA-DZ registrierten Kunden oder registrierte Fahrer zur Fahrt. MA-DZ gestattet dem Kunden jedoch, von dem Kunden unter Beachtung der Sorgfaltspflichtenausgewählte Dritte mit der Fahrt zu beauftragen. Im Schadensfall haftet der registrierte Kunde nach den Bestimmungen dieses Vertrages, unabhängig davon, ober selbst oder der beauftragte Dritte die Fahrt durchgeführt hat. Bei Beauftragung Dritter zur Fahrt ist der Kunde verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis des Beauftragten sowie dessen Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Die Berechtigung zur Fahrt steht unter dem Vorbehalt der Beachtung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote, der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sowie der vertraglichen Pflichten.
1. GELTUNGSBEREICH:
1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma MA-DZ erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Lieferbedingungen. Preisangaben des Herstellers sind unverbindlich; für Beschaffenheitsangaben des Herstellers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.2. Seitens des Mieters übersandte Geschäfts- und Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma MA-DZ für den jeweiligen Vertragsschluss schriftlich anerkannt werden.
1.3. Sofern der Mieter vorab Kenntnis über die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens der Firma MA-DZ und die Möglichkeit zur Einsichtnahme hatte, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen; es sei denn, der Auftraggeber hat diese schriftlich abgelehnt.
2. MIETPARTEIEN:
Parteien des Mietvertrages sind die im Vertragsformularausgewiesenen Parteien. Sofern der Mietgegenstand von einem beauftragten Vertreter oder Bevollmächtigten des Mieters abgeholt wird, haftet dieser für Schäden, die während seiner Obhut entstehen als Gesamtschuldner.
3. MIETPREIS
3.1. Die Preisbildung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste, welche in den Geschäftsräumen der MA-DZ aushängt. Bei Sondervereinbarungen richtet sich der Mietpreis ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen des Mietvertrages.
3.2. Der Preis versteht sich ab Hof des Vermieters ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Überführungskosten werden zusätzlich berechnet.
3.3. Soweit zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungsdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Leistung gültigen Preise der Firma MA-DZ.
3.4. Bei Vertragsabschluss hat der Mieter eine Kaution, deren Höhe sich nach dem Wert des Mietobjektes richtet, mindestens jedoch in Höhe von EUR 200,00 sofort zu bezahlen. Andere Vereinbarungen gelten nur in der schriftlichen Form.
3.5. Der Mietpreis ist bei Abholung der Mietsache zu bezahlen. Vereinbaren die Parteien eine Verlängerung der Mietzeit über den ursprünglichen Vertragszeitraum hinaus, so ist die auf diesen Zeitraum entfallene Mietzinsforderung am letzten Tag des verlängerten Zeitraums zur Zahlung fällig.
4. BENUTZUNG DER MIETSACHE:
4.1. Der Vermieter übergibt die Mietsache im einwandfreien, betriebsfähigen Zustand. Der Mieter bestätigt dies ausdrücklich mit seiner Unterschrift. Festgestellte Mängel sind sofort bei Übernahme und Einweisung schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat die Mietsache sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzungmaßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Die Mietsachedarf weder untervermietet noch an Dritte überlassen werden. Teile an der Mietsache dürfen nur nach Rücksprache und mit Genehmigung des Vermietersausgetauscht werden. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieterdie Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
4.2. Für die Vermietung von PKW-Anhängern und Fahrzeugen gilt insbesondere: Der Mieter hat zu Beginn und während der Mietzeit die Verkehrssicherheit des Anhängers / Fahrzeuges ständig zu prüfen, insbesondere Licht, Reifendruck, festsitzende Räder. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nichtüberladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges überschreiten. Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert sein.
4.3. Für die Vermietung von Kühlanhängern und Pferdeanhängern gilt nachfolgende besondere Klausel: Die Benutzung des Anhängers erfolgt auf Gefahr des Mieters. Die MA-DZ haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Transportgegenstand stehen. Ferner haftet die MA-DZ nicht für Verderben oder Verseuchen der Ware bzw. für Krankheiten des transportierten Tieres, die infolge Benutzung des Anhängers eingetreten sind. Der Mieter verpflichtet sich, bei Kenntnis von Verseuchung oder Krankheiten der zu transportierende Sache diesen Umstand MA-DZ vor Transportbeginn bzw. unmittelbar nach Kenntniserlangung anzuzeigen und die daraus resultierenden Desinfektionskosten des Anhängers in Höhe einer Pauschale von EUR 100,00 zusätzlich zum Mietpreis zu tragen.
5. UNFÄLLE VON FAHRZEUGEN/PKW-ANHÄNGERN:
5.1. Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sofort schriftlich oder telefonisch zu unter- richten. Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges/PKW-Anhängers ist der Firma MA-DZ ein Unfallbericht auszuhändigen.
5.2. Erleidet die Mietsache während der Mietzeit einen Verkehrsunfallschaden, so ist in jedem Fall die zuständige Polizeiinspektion zur Unfallaufnahmehinzuzuziehen.
5.3. Für Straßenverkehrsunfälle bestehen folgende Versicherungsvarianten: Der gemietete Anhänger ist haftpflichtversichert sowie teilkaskoversichert mit EUR 150,00 Selbstbeteiligung. Eine Vollkaskoversicherung besteht nur dann, wenn der Mieter diese bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart. Im Fall der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von EUR 500,00 durch den Mieter zu tragen. Vollkaskoversicherung ist nicht bei allen Anhängernmöglich.
6. HAFTUNG:
6.1. Die Firma MA-DZ haftet für eigene Pflichtverletzungen bzw. die ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters. Die Haftung der Firma MA-DZ bei Fahrzeugen und PKW-Anhängern beschränkt sich auf die Einstandspflicht im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung.
6.2. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln für Verlust, Beschädigung der Mietsache bzw. sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen. Insbesondere hat der Mieter die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Daneben haftet der Mieter auch für die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung sowie pauschalisiertenSchadenersatz in Höhe der Mietausfallkosten.
6.3. Sofern infolge Benutzung des PKW-Anhängers ein Schaden am Zugfahrzeug entsteht, haftet die Firma MA-DZ für diesen Schaden nicht. Der Mieter hat das Recht, der Firma MA-DZ nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht worden ist.
7. RÜCKGABE DER MIETSACHE:
7.1. Der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ist durch den Mieter unbedingt einzuhalten. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so ist der Vermieter rechtzeitig vorabtelefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen.
7.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache mit Ablauf der Mietzeit der Firma MA-DZan dessen Geschäftssitz und während der Geschäftszeit zurückzugeben. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter zur Nachzahlung entsprechend der aushängenden Preislisten verpflichtet.
7.3. Bei Rückgabe von Fahrzeugen/PKW-Anhängern ist der Mieter verpflichtet, die dazugehörigen Fahrzeugpapiere sowie andere Unterlagen zugleich an die Firma MA-DZ zurückzugeben. Für den Fall, dass der Mieter diese Unterlagen nicht mit dem Anhänger zurückgibt, ist die Firma MA-DZ berechtigt, pauschalisierten Schadenersatz in Höhe der Mietausfallkosten bis zum Tag der kompletten Rückgabeder Kfz-Papiere zu verlangen. Die Rückgabe der Kfz-Papiere ist Hauptpflicht des Mieters.
8. NEBENABREDEN/ERGÄNZUNGEN, NICHTIGKEIT DES VERTRAGES:
8.1. Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma MA-DZ.
8.2. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
9. ERFÜLLUNGSORT/
GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG:
9.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma MA-DZ.9.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Teile sowie für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Firmensitz der Firma MA-DZ, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt.
10. DATENERFASSUNG:
Der Mieter gestattet der Firma MA-DZ ausdrücklich die datenmäßige Erfassung seiner persönlichen Vertragsdaten im Rahmen des § 32 Bundesdatenschutzgesetz.